Welche Gebühren dürfen beim Inkasso erhoben werden?

Seriöse Inkassobüros zeichnen sich durch folgende Merkmale aus

Inkassobüro ist nicht gleich Inkassobüro. Es gibt zwei Hauptkriterien, anhand derer man erkennen kann, ob es sich um seriöse Vertreter der Branche handelt oder eben nicht:

  1. Die Praktiken des Inkassobüros
  2. Die Gebührengestaltung des Inkassobüros

Unternehmen, die beim eigenen Forderungsmanagement nicht mehr weiterkommen und auf externe, professionelle Hilfe angewiesen sind, tun gut daran, diese beiden Elemente, vor der Beauftragung, genauestens zu analysieren. Schlussendlich gibt man die eigenen Kunden, auch wenn sie säumig sind, an einen externen Dienstleister ab. Wenn sich diese schlecht behandelt fühlen durch das Inkassobüro, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit auf zukünftige Geschäfte gegen 0 und man verliert sie für immer.

Die Praktiken von Inkassobüros

Zugegeben – manche Vertreter der Inkassobranche bewegen sich im „Graubereich“, was die Art und Weise der Kommunikation mit säumigen Kunden angeht. Drohungen, egal wie diese konkret aussehen, dürfen keinesfalls angewandt werden, schon gar nicht physischer Natur. Nicht selten hört man, dass Kunden eingeschüchtert werden durch mehrere starke Männer vor der Wohnungstür der Schuldner. Aber auch sonstige Drohungen gehören auf keinen Fall zum Repertoire seriöser Inkassobüros.

Ein seriöses Inkassobüro kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen haargenau und sieht von solchen Praktiken natürlich ab. Viel mehr nutzt ein professionell geführtes Inkassobüro die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon, Mail und Co. Gleichzeitig arbeiten professionell geschulte Mitarbeiter dort, deren Spezialgebiet die Verhandlung mit Schuldnern am Telefon ist.

Was sind Inkassogebühren?

Inkassogebühren sind Kosten, die durch den Inkassoauftrag des Gläubigers (=Unternehmen) entstehen. Befindet sich der Schuldner im Verzug, muss er dem Gläubiger die Kosten erstatten, die für die Realisierung seiner berechtigten Forderung nötig sind. Diese Paragrafen besagen, dass alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger durch die Beitreibung sowie die verspätete Zahlung entstehen, durch den Schuldner auszugleichen sind. Dieser Umstand wird mit dem Wort „Verzugsschaden“ bezeichnet. Dieser Verzugsschaden beinhaltet nicht nur Verzugszinsen für die verzögerte Zahlung, sondern auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros. Die Höhe dieser Kosten ist natürlich nicht willkürlich, sondern ebenfalls gesetzlich geregelt. Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros anfallen, haben sich an den Kosten von Anwälten zu orientieren, die sich ebenfalls mit solchen Fällen auseinandersetzen. Beliebiger Preiswucher wird daher ausgeschlossen.

Was sind zulässige Kosten?

Nicht nur die Höhe der Kosten wird festgesetzt, sondern auch, welche Kosten zulässig sind beim Einfordern der Schulden und welche nicht. Unter die zulässigen Kosten, die sich in Haupt- und Nebenforderungen aufteilen, fallen:

  • Die Hauptforderung: Die Summe, die der Schuldner dem Gläubiger schuldet, d.h. der offene Rechnungsbetrag
  • Nebenforderungen:
  • Mahnkosten: Ab der zweiten Mahnung dürfen i.d.R. max. 2,50 € pro Mahnung für den zusätzlichen Aufwand verlangt werden.
  • Kosten für die Adressermittlung und Bankrücklastschriften sind ebenfalls zulässig, wenn die jeweilige Höhe nachgewiesen wird.
  • Eine Auslagenpauschale von maximal 20 € (z.B. für Porto, Recherchekosten, oder Übersetzungen) können ebenfalls veranschlagt werden.
  • Geschäftsgebühr: Diese entsteht durch die aussergerichtliche Bearbeitung des Falls. Sie bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung.
  • Einigungsgebühr: Fällig bei Abschluss einer Ratenzahlung. Sie bemisst sich ebenfalls nach der Höhe der Hauptforderung sowie Nebenforderungen und Zinsen.
  • Mahnbescheid: Erwirkt ein Inkassobüro einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner, kann es die Kosten dafür verlangen.

Verzugszinsen: Üblicherweise dürfen diese nicht mehr als 5 Prozent im Kundenbereich oder 9 Prozent im Unternehmensbereich über dem Basiszinssatz liegen. Alles andere wird als Wucher identifiziert und muss nicht gezahlt werden.

Transparenz ist ein Zeichen von Professionalität und Seriosität

Viele Kunden versuchen, den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu warten, dass der Fall sich von alleine löst oder die Schuld in Vergessenheit gerät. Unternehmen, die kein professionelles Forderungsmanagement implementiert haben, dürfte dies tatsächlich hin und wieder passieren. Sobald jedoch ein Inkassobüro, also eine dritte Instanz, hinzugeschaltet ist, wird es ernst und vor allem teuer für den Schuldner, wie ich bereits aufgelistet habe.

Die Seriosität eines Inkassobüros kann man darüber hinaus auch daran erkennen, wie transparent die Auflistung der Kosten in Neben- und Hauptforderungen, aber auch die angelaufenen Zinsen, sind. Unprofessionelle Inkassobüros versuchen absichtlich Intransparenz an den Tag zu legen, um überzogene Forderungen plausibel erscheinen zu lassen. Betroffene Schuldner können sich jedoch wehren, indem sie den Verbraucherschutz bei Unklarheiten kontaktieren.

Fazit von Milan Milic

Die Kosten bei der Beauftragung eines Inkassobüros können schnell enorm ansteigen und zu einem wirklichen Problem für die Schuldner werden. Als Faustregel gilt: Je schneller man als Schuldner reagiert und ins Gespräch kommt, desto besser. Wie im Leben sonst auch, lösen sich die wenigsten Probleme von selbst, schon gar nicht, wenn sie finanzieller Natur sind.

Professionelle Inkassobüros tun alles dafür, ihr eigenes Image und damit auch das Image des Auftraggebers zu schützen. Der Versuch, Kunden einzuschüchtern, um sie so schneller zur Begleichung der Schulden zu motivieren, ist ein Schuss ins eigene Knie, da man dadurch auf Dauer wertvolle Aufträge verliert. Seriosität zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass man als Vermittler zwischen den verschiedenen Parteien auftritt und sich der moralischen und ethischen Implikationen seines Handelns bewusst ist.

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