Rechtliche Stolpersteine im Forderungsmanagement

Rechtliche Stolpersteine beim Geld eintreiben im Inkasso

Rechtliche Stolpersteine beim Geld eintreiben im Inkasso

Geld eintreiben von Schuldnern scheint eine juristisch klare Sache zu sein: Das Unternehmen liefert Ware oder leistet Services und stellt eine entsprechend hohe Rechnung aus. Allerdings zahlen viele Kunden diese Rechnung nicht oder mit grosser Verzögerung, weshalb professionelles Forderungsmanagement und in weiterer Folge Inkasso notwendig ist. Darüber hinaus ist das Thema “Geld eintreiben” in vielen Fällen gar nicht so juristisch klar geregelt, wie man vermuten möchte. In diesem Blogartikel gehe ich auf die wichtigsten rechtlichen Stolpersteine ein, wenn es um Inkasso geht.

 

Inkasso benötigt rechtlichen Rahmen

 

Es könnte so einfach sein: der Kunde kauft eine Ware oder eine Dienstleistung und begleicht die fällig werdende Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Doch nicht immer ist dies der Fall, weshalb Unternehmen oftmals auf ihr Geld warten müssen. Dies ist für die unternehmerische Liquidität sehr schlecht und bedroht, im schlimmsten Fall, die unternehmerische Existenz. Vor allem dann, wenn viele Gelder nicht eingetrieben werden können. Deshalb macht es nicht nur Sinn, professionelles Forderungsmanagement zu betreiben und ein seriöses Inkassobüro mit dem Geld eintreiben zu beauftragen, sondern sich ebenfalls mit den rechtlichen Parametern offener Forderungen auseinanderzusetzen. Denn tatsächlich steckt der Teufel oft im Detail und diese Details können, wenn sie nicht korrekt ausgeführt oder abgedeckt sind, dazu führen, dass Unternehmen übermässig lange auf die Zahlung der Gelder warten müssen oder sie gar ganz um die offene Summe umfallen. Wer hier gute Vorarbeit leistet, muss sich später nicht ums eigene Geld sorgen machen.

 

Inkasso benötigt unbestrittene Forderungen, um Geld einzutreiben

Ein Inkassounternehmen kann erst dann tätig werden, wenn die Forderung, die es einzutreiben gilt, unbestritten ist. Auch dies hört sich klarer und einfacher an, als es in der Praxis oftmals ist. Es müssen nämlich einige vertragliche Grundelemente erfüllt sein, um eventuelle Interpretationsspielräume zu schliessen und dadurch die Forderung als tatsächlich unbestritten auszuweisen. Erst wenn diese rechtlichen Grundelemente erfüllt sind, kann ein Inkassounternehmen das ausstehende Geld eintreiben

Ein Kunde, der nicht zahlen will oder kann, wird alles daransetzen, die Ware oder das erfolgte Service zu bemängeln. Dadurch erhofft er sich natürlich, nicht den vollen Betrag bezahlen zu müssen. Unternehmen, die auf solche Fälle nicht vorbereitet sind, kann ihre Unvorbereitetheit teuer zu stehen kommen. Das bedeutet, es muss alles dafür getan werden, die gelieferte Ware oder das erbrachte Service so darzustellen, dass die offenen Forderungen nicht mehr bestritten werden können. Andernfalls könnte der Kunde behaupten, dass die Leistung nicht vollständig erbracht wurde und er daher von einer vollständigen Begleichung der Rechnung absieht. Auch ein

Inkassobüro kann in diesem Fall nicht helfen. Der Fall muss vor Gericht ausgerollt werden, was mit zusätzlicher Verzögerung und anfallenden Kosten behaftet ist. 

Wann ist eine Forderung tatsächlich unbestritten?

Auch dieser Punkt ist nicht eindeutig zu beantworten, zumal jede verkaufte Ware und jedes erbrachte Service individuell zu betrachten sind. Entscheidend für die Unbestrittenheit der Forderung ist die konkrete Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Je genauer die Faktoren aufgelistet sind, die zu einer vollständigen Vertragserfüllung des Unternehmens führen, desto leichter kann es im Nachhinein rechtlich argumentieren, falls der Kunde versucht, die Rechnung anzufechten. Schliesslich hat er mit dem Kauf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit den Bedingungen der Leistungserfüllung zugestimmt. Erfolgt also eine Einwilligung von Seiten des Kunden, wird es für ihn in weiterer Folge sehr schwierig, sich gegen ein Inkasso rechtlich zur Wehr zu setzen. 

Diesem Punkt kann gar nicht genug Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. In der Praxis sehe ich immer wieder, dass diese Punkte der Leistungserfüllung nicht adäquat behandelt und ausformuliert werden. Die unumgehbaren Konsequenzen sind Streitigkeiten vor Gericht, die viel Zeit, Geld und Energie kosten und die relativ einfach zu verhindern gewesen wären. 

 

Rechtliche Grauzonen beim Geld eintreiben im Inkasso 

Doch auch im Bereich Forderungsmanagement gibt es rechtliche Fallstricke und Fettnäpfchen, die man tunlichst vermeiden sollte, wenn man den Inkassoprozess nicht unnötig in die Länge ziehen möchte. Ein falsches Vorgehen in diesem Bereich kann Unternehmen sehr viele Kunden kosten und somit den finanziellen und reputativen Schaden enorm vergrössern. Forderungsmanagement soll den säumigen Kunden dazu bringen, die ausstehenden Gelder schnellstmöglich zu bezahlen. Gelingt dies nicht, so muss der Fall entweder an ein Inkassobüro oder an einen Anwalt, der sich mit Inkasso befasst, weitergegeben werden. Das Inkassounternehmen oder der Anwalt sollte jedoch erst tätig werden, wenn zumindest eine Mahnung vom Unternehmen an den säumigen Kunden geschickt wurde. Der Satz: „Ohne Mahnung – kein Inkasso!“, ist zwar richtig, doch nicht rechtlich bindend. In der Praxis zeigt sich, dass bei blossen Zahlungsverzögerungen nicht sofort ein Inkassounternehmen tätig werden sollte. Der Grund dafür ist, dass das Ansehen des Unternehmens dadurch leiden würde, denn es kann ja tatsächlich sein, dass der säumige Kunde die Zahlung einfach übersehen hat. Deshalb schickt man Zahlungserinnerung und eine Mahnung, um sicher zu gehen, dass alles versucht wurde, bevor der Fall ausgelagert wird. 

 

Fazit von Milan Milic: Geld eintreiben will rechtlich abgesichert sein

Forderungsmanagement und Inkasso sind die wohl wichtigsten Unternehmensfaktoren der nahen Zukunft.

Da Geld eintreiben tatsächlich ein sehr delikates Gebiet ist, gilt es, einige rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, bevor der Inkassoprozess startet. Denn eines muss jedem Unternehmen klar sein: Sobald der Fall an ein Inkassobüro oder einen Anwalt ausgelagert wird, tritt eine dritte Instanz in den Austausch mit den eigenen Kunden. Das bedeutet, dass man die eigenen rechtlichen Hausaufgaben erledigt haben muss, aber auch darauf achtet, dass die beauftragten Instanzen ihre rechtlichen Parameter im Griff haben. Jedes unlautere Vorgehen fällt unweigerlich auf das Unternehmen zurück. Kunden, die sich ungerecht behandelt fühlen, werden wohl nie wieder beim jeweiligen Unternehmen einkaufen. 





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